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Die Voraussichlichen Abrechnungsmengen (kurz VA-Mengen oder VAM) sind in den meisten Bauunternehmen bekannt. Leider werden diese jedoch nicht immer konsequent genutzt.

VA-Mengen werden neben den zu Anfang der Bauausführung vorhandenen LV-Mengen und den im Laufe der Bauausführung sich ergebenden Abrechnungsmengen (RE-Mengen) als dritter Mengenkreis im Abrechnungsprogramm angelegt.

VA-Mengen sind nicht statisch wie die LV-Mengen, sondern werden im Bauverlauf bei Bedarf verändert. Somit spiegeln sie den jeweils aktuellen Kenntnisstand über die bei Bauende zu erwartenden Mengen in jeder Position wieder. Und diese Mengen weichen oft von den LV-Mengen ab.

Jetzt könnte man ja auch die LV-Mengen dementsprechend anspassen. Da diese aber Vertragsbestandteil - genau so wie die EPs - sind, sollte man dies nicht tun.

Aktuelle Kalkulations- sowie Abrechnungsprogramme können mit VA-Mengen umgehen. Daher spricht nichts dagegen diese auch zu nutzen, zumal einige Vorteile dabei herauspringen.

 

Schon bei der Kalkulation werden VA-Mengen ermittelt. Zu diesem Zeitpunkt werden nicht nur unvollständige Leistungsbeschreibungen und nicht mit ausgeschriebene Leistungen entdeckt, sondern auch Massenprüfungen durchgeführt.

In der Arbeitsvorbereitung sind dann spätestens mit der Erstellung des Bauablaufplanes die wirklich vorhandenen Mengen bekannt.

Diese Erkenntnisse aus den vorangegangenen Arbeitsschritten in der Abrechnungs weiter zu verwenden ist nicht nur konsepuent, sondern auch effizient.

Als erstes wird die RE-Menge anstatt gegen die LV-Menge nur noch gegen die VA-Menge vergleichen.

 

Beispiel:

Ausgeschrieben und kalkuliert sind 20 m3 Suchschachtung im Handaushub. U.a. auf Grund der Größe des Baufeldes ist leicht erkennbar, daß maximal 2 m3 erforderlich werden.

 

Würde nun ständig die Abrechnungsmenge (2 m3) gegen die LV-Menge (20 m3) verglichen, so fehlen 18 m3 und das Bauvorhaben dürfte noch nicht fertig sein. Ein Blick über die Baustelle zeigt jedoch, daß die Oberflächen wieder hergestellt sind und Suchschachtungen nicht mehr anfallen werden.

So wird nun auch in der Abrechnung der reelle Fertigstellungsgrad abgebildet, denn im VA-RE-Vergleich - mit einer VA-Menge von 2 m3 - ist diese Position zu 100 % abgerechnet. Im herkömmlichen LV-RE-Verlgeich sind es 10 % und es wird ständig von neuem Überlegt, ob hier noch etwas abgerechnet werden muß. Dieser Zeitaufwand kann in Zukunft für andere Dinge eingesetzt werden.

Als zweites wird - bei sicher feststehenden VA-Mengen - schon vor Stellung der Schlußrechnung sichtbar, wenn die vertraglich vereinbarte LV-Summe nicht erreicht wird. Dieser Zustand signalisiert dem Bauunternehmen, daß die ihm zustehenden Zuschläge in den EPs  der nicht abrechenbaren Mengen im Rahmen einer Ausgleichsrechnung beim Auftraggeber geltend gemacht werden können. Und je früher dies erfolgt, um so besser steht es um die Liquidität des Unternehmens.

Auch diesen HLV-RE-Vergleich finden Sie bei uns in den Druckvorlagen für MWM-Libero im Service-Bereich.